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Das Handelsgericht Wien hat in erster Instanz entschieden, dass die Telekom Austria es ab sofort zu unterlassen hat, Kunden ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbezwecken zu belästigen. Weiters wurde der Telekom Austria untersagt, irreführende Angaben über ihren Tik-Tak-Tarif zu machen.
Auf Grund zahlreicher Kundenbeschwerden über unerwünschte Werbeanrufe der Telekom Austria hatte tele.ring beim Handelgericht Wien einen Antrag auf Unterlassung eingebracht. Diesem Antrag wurde stattgegeben und in erster Instanz entschieden, dass die Telekom Austria es ab sofort zu unterlassen hat, Kunden mit unerbetenen Werbeanrufen zu belästigen und zum Umstieg auf Tarifmodelle der Telekom Austria aufzufordern. Derartige Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung, die in die Privatsphäre von Personen eingreifen, sind durch das Telekommunikationsgesetz verboten.
Darüberhinaus wurde der Telekom Austria vom Gericht untersagt, irreführende Angaben über ihren Tik-Tak-Tarif zu machen. Bei den besagten unerbetenen Anrufen wurde nämlich von der Telekom Austria auch verschwiegen, dass sich die Kunden bei einem etwaigen Vertragsabschluss für 12 Monate binden müssen.
Dieser aggressiven Praktik des Marktbeherrschers Telekom Austria hat das Handelsgericht Wien nun vorerst Einhalt geboten. tele.ring wird auch weiterhin das Vorgehen der Telekom Austria beobachten und bei Verdacht von unfairen und unlauteren Methoden Maßnahmen ergreifen.