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Telekom Austria's press release:
Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht hat nun eine Entscheidung des Kartellgerichts bestätigt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom Austria für Mietleitungen keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen. Der Netzbetreiber tele.ring hatte vor einiger Zeit ein Kartellverfahren angestrengt, um es Telekom Austria zu verwehren, bei Zahlungsrückständen künftig keine Mietleitungen mehr zur Verfügung zu stellen.
Für den Obersten Gerichtshof war die Zahlungsverweigerung von tele.ring logisch nicht nachvollziehbar und mutwillig.
tele.ring's press release:
Die jüngste OGH-Entscheidung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom Austria für Mietleitungen formalrechtlich keinen Missbrauch darstellen, sieht tele.ring als sehr besorgniserregend. Dies vor allem auch deshalb, weil ein Gutachten des Paritätischen Ausschusses im Rahmen des Verfahrens belegte, dass es sich dabei um einen klaren Fall des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung handelt.
„Es ist äußerst bedenklich, dass ein Quasi-Monopolist in der Wahl seiner Mittel rechtlich so freie Hand hat. Dieser Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass ein hoher Reformbedarf hinsichtlich der rechtlichen Beschränkung von marktbeherr-schenden Unternehmen besteht,“ betonte tele.ring Sprecher Walter Sattlberger.
Bereits im Jahr 2000 war es bei der Einrichtung von Verbindungsnetzbetreiber-Vorauswahlen (Preselection) durch die Telekom Austria zu massiven zeitlichen Verzögerungen zum Nachteil von tele.ring Kunden gekommen. Weniger verzögert wurden TA-Rechnungen gestellt, die weder überprüft werden konnten noch nachvollziehbar waren und bei tele.ring verständlicherweise zurückgehalten wurden. Als quasi „Strafsanktion“ hatte die marktbeherrschende TA daraufhin die Sperre von Mietleitungen angedroht.